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1. Anmeldung und Bestätigung  

Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot zur Buchung unserer Ferienwohnungen zu den auf unserer Homepage angegebenen Bedingungen. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Diese Annahme durch uns bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch unsere schriftliche Bestätigung bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung.

Weicht unsere Annahmeerklärung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung Ihrer Sonderwünsche, so ist dieses ein neues Angebot von uns, an das wir uns 10 Tage gebunden halten. Die Buchung kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme erklären.

 

2. Bezahlung  

Bei Buchung (Vertragsabschluß) mehr als 40 Tage vor Anreise beträgt die Anzahlung 20% des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird fällig spätestens am Tag nach der Anreise. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.  Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zuletzt bekannt gegebenen Preise. Diese sind Endpreise inkl. fester Nebenkosten. Bei Buchung weniger als 40 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, wird die Bezahlung einzelvertraglich geregelt.

 

3. Versicherungen  

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, überdies den Abschluss einer Diebstahlversicherung. Weitere Informationen bekommen Sie z. B. bei der tourVERS Touristik Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040-244288-0, Fax 040-244288 oder jedem anderen Reisebüro Ihrer Wahl.

 

4. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen  

Sie haben das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber für den Mietpreis als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei uns. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie, unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis, eine angemessene Entschädigung zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis und regelt sich nach den genannten pauschalen Gebühren:

  • bis 2 Monate vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises  
  • bis 1 Monat vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises  
  • bis 3 Wochen vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises  
  • bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises  
  • ab 2 Wochen vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises

 

Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittsgebühren als auch der Pauschale bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen. Umbuchungswünsche können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden.

 

5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen  

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.